Lexikon Hypothek
  Kostenloses Angebot  
A wie Amortisation
B wie Briefhypothek
D wie Darlehen
E wie Einheitswert
F wie Fälligkeitshypothek
G wie Gesamthypothek
H wie Hypothek
I wie Immobilie
K wie Kredit
L wie Laufzeit
M wie Maximalhypothek
N wie Nominalzins
O wie Objektverbrauch
P wie Pfandbrief
R wie Rate
S wie Schufa
T wie Teilhypothek
Teilhypothek
Tilgung
Tilgungshypothek
U wie Umschuldung
V wie Verkehrshypothek
W wie Wohnfläche
Z wie Zinsen
Allgemein:
Startseite
SITEMAP
COPYRIGHT
IMPRESSUM

Teilhypothek

Teilhypothek

Wird eine Hypothek bezüglich der Forderung geteilt, so spricht man von einer Teilhypothek. Im Fall einer Briefhypothek wird dann entsprechend für jeden Teil ein eigener Teilhypothekenbrief ausgestellt.  


Tilgungshypothek




Vielleicht interessieren Sie in Verbindung mit einer Teilhypothek auch die folgenden Begriffe

Briefhypothek

Mit Briefhypothek werden die Hypotheken bezeichnet, die sowohl im Grundbuch eingetragen werden, für die aber im gleichen Maße auch ein Hypothekenpfandbrief ausgestellt wird.  


Hypothek

Eine Hypothek ist eine finanzielle Belastung eines Grundstücks aus einer Darlehensnahme. Im Gegensatz zur Grundschuld und Rentenschuld entsteht eine Hypothek nur durch eine persönliche Forderung gegenüber dem Hypothekennehmer. Erlischt diese Forderung, erlischt zugleich die Hypothek. Hypotheken werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Tipp: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Hypothek zu Gunsten der flexibleren Grundschuld.
Hypotheken gibt es von Banken, Hypothekenbanken und Versicherungen.  


Hypothekenpfandbrief

Bei der Bestellung einer Hypothek wird ein Hypothekenpfandbrief, eine Art Schuldverschreibung, vom Grundbuchamt oder einer Hypothekenbank ausgestellt. Erst mit der Übergabe des Hypothekenpfandbriefes gewinnt die Hypothek an Gültigkeit.  


Anzeige

Privatkredit der ING-DiBa