Wird eine Hypothek bezüglich der Forderung geteilt, so spricht man von einer Teilhypothek. Im Fall einer Briefhypothek wird dann entsprechend für jeden Teil ein eigener Teilhypothekenbrief ausgestellt.
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Briefhypothek
Mit Briefhypothek werden die Hypotheken bezeichnet, die sowohl im Grundbuch eingetragen werden, für die aber im gleichen Maße auch ein Hypothekenpfandbrief ausgestellt wird.
Hypothek
Eine Hypothek ist eine finanzielle Belastung eines Grundstücks aus einer Darlehensnahme. Im Gegensatz zur Grundschuld und Rentenschuld entsteht eine Hypothek nur durch eine persönliche Forderung gegenüber dem Hypothekennehmer. Erlischt diese Forderung, erlischt zugleich die Hypothek. Hypotheken werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Tipp: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Hypothek zu Gunsten der flexibleren Grundschuld. Hypotheken gibt es von Banken, Hypothekenbanken und Versicherungen.
Hypothekenpfandbrief
Bei der Bestellung einer Hypothek wird ein Hypothekenpfandbrief, eine Art Schuldverschreibung, vom Grundbuchamt oder einer Hypothekenbank ausgestellt. Erst mit der Übergabe des Hypothekenpfandbriefes gewinnt die Hypothek an Gültigkeit.