Bei der Bestellung einer Hypothek wird ein Hypothekenpfandbrief, eine Art Schuldverschreibung, vom Grundbuchamt oder einer Hypothekenbank ausgestellt. Erst mit der Übergabe des Hypothekenpfandbriefes gewinnt die Hypothek an Gültigkeit.
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Hypothek
Eine Hypothek ist eine finanzielle Belastung eines Grundstücks aus einer Darlehensnahme. Im Gegensatz zur Grundschuld und Rentenschuld entsteht eine Hypothek nur durch eine persönliche Forderung gegenüber dem Hypothekennehmer. Erlischt diese Forderung, erlischt zugleich die Hypothek. Hypotheken werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Tipp: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Hypothek zu Gunsten der flexibleren Grundschuld. Hypotheken gibt es von Banken, Hypothekenbanken und Versicherungen.
Grundbuchamt
Beim Grundbuchamt handelt es sich um eine Abteilung des Amtsgerichts, dessen Aufgabe in der Verwaltung und Führung der Grundbücher aller Grundstücke die im Bezirk des Amtsgerichts zu finden sind, liegt.
Hypothekenbank
Eine Hypothekenbank ist ein Kreditinstitut dessen Arbeitsbereich darin besteht Schuldverschreibungen/ Hypothekenpfandbriefe auf Grundstücke auszugeben.