Eine Hypothek ist eine finanzielle Belastung eines Grundstücks aus einer Darlehensnahme. Im Gegensatz zur Grundschuld und Rentenschuld entsteht eine Hypothek nur durch eine persönliche Forderung gegenüber dem Hypothekennehmer. Erlischt diese Forderung, erlischt zugleich die Hypothek. Hypotheken werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Tipp: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Hypothek zu Gunsten der flexibleren Grundschuld. Hypotheken gibt es von Banken, Hypothekenbanken und Versicherungen.
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Darlehen
Ein Darlehen ist eine zeitweilige Überlassung einer bestimmten Geldsumme an den Darlehensnehmer gegen dessen Verpflichtung, diese Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt und i.d.R. verzinst, an den Darlehensgeber zurück zu zahlen. Im Gegenzug für die Überlassung des Darlehens hat der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber i. d. R. Sicherheiten zu stellen.
Grundbuch: Abteilungen I - III
Das Grundbuch ist in drei unterschiedliche Abteilungen eingetragen. Abteilung I liefert Informationen über die Eigentumsverhältnisse. Abteilung II gibt Auskunft über die Beschränkungen und Lasten eines Grundstücks und Abteilung III listet alle Hypotheken, Rentenschulden und Grundschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist, auf.
Hypothekenbank
Eine Hypothekenbank ist ein Kreditinstitut dessen Arbeitsbereich darin besteht Schuldverschreibungen/ Hypothekenpfandbriefe auf Grundstücke auszugeben.