Beim Grundbuchamt handelt es sich um eine Abteilung des Amtsgerichts, dessen Aufgabe in der Verwaltung und Führung der Grundbücher aller Grundstücke die im Bezirk des Amtsgerichts zu finden sind, liegt.
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Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, das zu jedem Grundstück Informationen, wie die Eigentumsverhältnisse oder eben auch Belastungen des Grundstücks, bereithält. Durch den öffentlichen Charakter des Grundbuchs kann jeder das Grundbuch einsehen.