Das Grundbuch ist in drei unterschiedliche Abteilungen eingetragen. Abteilung I liefert Informationen über die Eigentumsverhältnisse. Abteilung II gibt Auskunft über die Beschränkungen und Lasten eines Grundstücks und Abteilung III listet alle Hypotheken, Rentenschulden und Grundschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist, auf.
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Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, das zu jedem Grundstück Informationen, wie die Eigentumsverhältnisse oder eben auch Belastungen des Grundstücks, bereithält. Durch den öffentlichen Charakter des Grundbuchs kann jeder das Grundbuch einsehen.
Hypothek
Eine Hypothek ist eine finanzielle Belastung eines Grundstücks aus einer Darlehensnahme. Im Gegensatz zur Grundschuld und Rentenschuld entsteht eine Hypothek nur durch eine persönliche Forderung gegenüber dem Hypothekennehmer. Erlischt diese Forderung, erlischt zugleich die Hypothek. Hypotheken werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Tipp: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Hypothek zu Gunsten der flexibleren Grundschuld. Hypotheken gibt es von Banken, Hypothekenbanken und Versicherungen.