Lexikon Hypothek
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Buchhypothek

Buchhypothek

Bei einer Buchhypothek wird kein Hypothekenpfandbrief ausgegeben. Die Hypothek wird lediglich ins Grundbuch eingetragen und erhält so ihre Gültigkeit.  


Beleihungsgrenze

Briefhypothek

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen




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Hypothek

Eine Hypothek ist eine finanzielle Belastung eines Grundstücks aus einer Darlehensnahme. Im Gegensatz zur Grundschuld und Rentenschuld entsteht eine Hypothek nur durch eine persönliche Forderung gegenüber dem Hypothekennehmer. Erlischt diese Forderung, erlischt zugleich die Hypothek. Hypotheken werden in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Tipp: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Hypothek zu Gunsten der flexibleren Grundschuld.
Hypotheken gibt es von Banken, Hypothekenbanken und Versicherungen.  


Hypothekenpfandbrief

Bei der Bestellung einer Hypothek wird ein Hypothekenpfandbrief, eine Art Schuldverschreibung, vom Grundbuchamt oder einer Hypothekenbank ausgestellt. Erst mit der Übergabe des Hypothekenpfandbriefes gewinnt die Hypothek an Gültigkeit.  


Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, das zu jedem Grundstück Informationen, wie die Eigentumsverhältnisse oder eben auch Belastungen des Grundstücks, bereithält. Durch den öffentlichen Charakter des Grundbuchs kann jeder das Grundbuch einsehen.